Die Bundesregierunghat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 vorgelegt (Drucksache 379/18). Allgemeines Ziel ist es, die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 18. April 2018 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Konkret geht es dabei um die Anpassung der Bezüge:
- zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent,
- zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
- zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.
Anpassung der Mehrarbeit
Zugleich erfolgen dreistufige Anpassungen in weiteren Gesetzen und Verordnungen zur Verbesserung der Bezüge. Die Mehrarbeitsvergütung steigt ebenso wie Erschwerniszulagenverordnung für Dienst an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie die Soldatenvergütungsverordnung für Dienste, die länger als 12 Stunden dauern.
Besonderheit bei der Übertragung des Tarifergebnisses
Bei den Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst sind Tabellenwerte z. T. individuell angepasst worden. Eine Übertragung auf das besoldungsrechtliche System ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine solche Übertragung die relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verändert und damit das Abstandsgebot verletzt.