Wichtiges Urteil des BVerwG zu Dienstunfallmeldungen
Kläger war Feuerwehrbeamter
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger war bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung Feuerwehrbeamter bei einer städtischen Berufsfeuerwehr. Bei einem Einsatz im Jahre 1996 rettete er ein Kind aus einem brennenden Gebäude. Dabei kippte die ausgefahrene Drehleiter um und der Kläger stürzte mit der Leiter zu Boden. Der Kläger wurde ärztlich untersucht, eine Dienstunfallmeldung gab er nicht ab.
17 Jahre später beantragte der Kläger die Anerkennung des damaligen Geschehens als Dienstunfall und die Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung als Folge davon.
Entscheidung des Gerichts
Das BVerwG hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung, nach der Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, beim Dienstvorgesetzten innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren zu melden sind, strikt zu beachten sei.
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 57/2018 vom 31.08.2018