EuGH-Urteil zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 4. September 2018 entschieden, dass der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, wenn das betreffende Fahrzeug weiterhin in einem Mitgliedstaat zugelassen und fahrbereit ist und wenn es nur deshalb auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde, weil sein Eigentümer es nicht mehr nutzen will (Rechtssache C-80/17 – Juliana).

Frau Destapado Pão Mole Juliana, die Eigentümerin eines in Portugal zugelassenen Kraftfahrzeugs, hatte aufgrund gesundheitlicher Probleme die Nutzung dieses Fahrzeugs eingestellt und es im Hof ihres Hauses geparkt, ohne jedoch Schritte zu seiner offiziellen Stilllegung zu unternehmen.

Am 19. November 2006 kam das Fahrzeug, dessen sich der Sohn von Frau Destapado Pão Mole Juliana ohne ihre Erlaubnis und ohne ihr Wissen bemächtigt hatte und der es führte, von der Straße ab. Dies führte zum Tod des Fahrers und von zwei weiteren Fahrzeuginsassen. Frau Destapado Pão Mole Juliana hatte zu diesem Zeitpunkt keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen.

Das jetzige EuGH-Urteil folgt einem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches das Supremo Tribunal de Justiça (Oberster Gerichtshof Portugals) beim EuGH eingereicht hatte.

Quelle: Urteil des EuGH