Anfang des Jahres hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße per Urteil den Widerruf mehrere Waffenbesitzkarten durch den Landkreis Bad Dürkheim bestätigt.
Die Übergangsregelung zum Altbesitz bestimmter Waffen und Teile endet zum 1.9.2021.
Am 10. Mai hatte die Bundesregierung kurzfristig und relativ überraschend einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vorgelegt. Dieser wurde nun zurückgezogen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat kürzlich der Klage von zwei Grundstücks-eigentümern stattgegeben, die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten.
Am 13. April 2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern beschlossen.
Die aktuelle Rechtslage zum Waffengesetz im Überblick und ein Ausblick auf die Änderungen des Waffengesetzes 2020
Der Fall klingt kurios ist aber wahr: Der Hund eines Jägers soll einen Schuss ausgelöst und damit sein Herrchen am Arm verletzt haben. Das Landratsamt Pfaffenhofen entzieht ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, da der Jäger als waffenrechtlich unzuverlässig gilt. Der Hund war alleine Schuld, sagt dagegen der Jäger und zieht vor Gericht.
Nach den Terroranschlägen der vergangenen Monate wollen die EU-Staaten die Vorgaben des Waffenbesitzes verschärfen. Waffenbesitzer müssen demnach mit härteren Auflagen rechnen, egal ob es sich dabei um den beruflichen Gebrauch, wie bei Jägern, oder um Sportschützen handelt.