Gebühren für Waffenbesitz: Jetzt auch in Niedersachsen und Berlin

Den Besitzerinnen und Besitzern von Waffen in Niedersachsen werden künftig Gebühren von regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen in Rechnung gestellt.

Bisher waren diese meist kostenfrei. Das Land hat zum 1. Oktober 2021 seine Gebührenordnung angepasst.

Die Gebührenänderung in Niedersachsen betrifft alle Personen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, d. h. einer Waffenbesitzkarte, sind. Das sind in der Regel Jägerinnen und Jäger, Waffensammlerinnen und Waffensammler sowie Sportschützinnen und Sportschützen.

Hintergrund

Hintergrund ist eine Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2008. Bis dahin wurden die Gebühren in einer Kostenverordnung des Bundes geregelt. Seitdem waren die Länder gefordert, eigene Regelungen zu schaffen. Da die Zuständigkeit für die Regelung der Gebühren im Waffenrecht auf die Länder übergegangen ist und die Kostenverordnung des Bundes nur noch bis zum 1. Oktober 2021 galt, mussten nun auch die Länder, die noch nichts geregelt haben, reagieren.

Unterschiedliche Gebühren in den Bundesländern

Auch wenn die Bestimmungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, haben die meisten (norddeutschen) Bundesländern eigene Regelungen geschaffen.
In Bremen etwa zahlen Menschen, die legal eine Waffe besitzen, für unangekündigte Kontrollen vor Ort, wie Waffen aufbewahrt werden, 139 Euro. In Niedersachsen kostet das Überprüfen des Waffenschranks zwischen 45 und 300 Euro. In Hamburg kann das bis zu 430 Euro kosten.

Außerdem legt das Waffengesetz fest, dass Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung kontrolliert werden müssen. Das kostet in Mecklenburg-Vorpommern 35 Euro, in Niedersachsen bis zu 50 Euro und in Hamburg je nach Aufwand sogar bis zu 190 Euro.
Auch der Senat von Berlin hat die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Waffenrecht beschlossen.

Die Gebühren für Amtshandlungen im Waffenrecht richtete sich im Land Berlin bis dahin ebenso nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz des Bundes.
Die Gebührentatbestände aus der Kostenverordnung zum Waffengesetz werden zum Teil übernommen. Zusätzlich werden Gebührentatbestände für waffenrechtliche Überprüfungen und Kontrollen eingeführt, um den mit derartigen Amtshandlungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu decken. Dies betrifft die sogenannte Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die Überprüfung des Fortbestehens eines waffenrechtlichen Bedürfnisses sowie die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen.