Änderung der Beschussverordnung (BeschussV)

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung vom 1. Oktober 2021 (BGBl. S. 4622) wurden Änderungsbedarfe umgesetzt und damit deutsches Recht und internationale Regelungen harmonisiert.

Der CIP gehören vierzehn Staaten an, die sich zur gegenseitigen Anerkennung von Beschlusszeichen und zur Umsetzung der CIP-Beschlüsse verpflichtet haben. Durch Beschlüsse der CIP (Ständige Internationale Kommission zur Prüfung von Hand-Feuerwaffen) hat sich ein Regelungsbedarf im nationalen Beschussrecht ergeben. Besonders prioritäre Änderungsbedarfe bestehen bei den Beschusszeichen in der Allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung), da ohne die vorgesehenen Änderungen die für den Beschuss zuständigen Beschussämter gewisse Prüfungen mangels eines gültigen Beschusszeichens nicht ausführen können.

Weitere notwendige Änderungen der Beschussverordnung und auch des Beschussgesetzes wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der nächsten Wahlperiode des Deutschen Bundestages initiieren.

Ferner werden Verweise, die auf Grund der Änderungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes nicht mehr korrekt sind, redaktionell bereinigt.

 

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