Das VG Köln entschied in seinem Urteil vom 8. September 2022, dass der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des „Flügels“, eine Gruppierung innerhalb der AfD, rechtmäßig ist.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine waffenrechtliche Bedürfnisgrenze bei Jagdlangwaffen bestätigt. Und diese sogar fortgeschrieben.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Brandenburg hat einen Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorgelegt.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen offiziell keine Waffenbücher mehr geführt werden. Dennoch gibt es Einiges zu beachten.
Am 24. November 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition vorgestellt. Ein Abschnitt darin widmet sich auch dem Waffenrecht.
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung vom 1. Oktober 2021 (BGBl. S. 4622) wurden Änderungsbedarfe umgesetzt und damit deutsches Recht und internationale Regelungen harmonisiert.
Den Besitzerinnen und Besitzern von Waffen in Niedersachsen werden künftig Gebühren von regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen in Rechnung gestellt.
Anfang des Jahres hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße per Urteil den Widerruf mehrere Waffenbesitzkarten durch den Landkreis Bad Dürkheim bestätigt.
Die Übergangsregelung zum Altbesitz bestimmter Waffen und Teile endet zum 1.9.2021.
Am 10. Mai hatte die Bundesregierung kurzfristig und relativ überraschend einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vorgelegt. Dieser wurde nun zurückgezogen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat kürzlich der Klage von zwei Grundstücks-eigentümern stattgegeben, die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten.
Am 13. April 2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern beschlossen.
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