Zur Stärkung der Pflegeausbildung und der Befugnisse von Pflegekräften werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit Gesetze vorbereitet.
Pflegende sind für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland unentbehrlich. Oft verfügen sie nicht nur über eine, sondern über mehrere fachliche Weiterbildungen und eine große Patientennähe. Aktuell führen sie meist schon mehr Aufgaben aus, als sie rechtlich derzeit eigenständig dürfen. „Pflegefachkräfte dürfen aktuell weniger, als sie können“, hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bereits im Dezember betont, als das erste Eckpunktepapier zum geplanten „Pflegekompetenzgesetz“ vorgestellt wurde.
Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachkräften würden in der Versorgung noch nicht hinreichend genutzt, meint der Gesundheitsminister. Damit blieben Potenziale für eine Verbesserung der Versorgung ungenutzt. Der Pflegeberuf sei ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen, der für Menschen mit unterschiedlichen schulischen Abschlüssen und beruflichen Hintergründen sehr attraktiv sein könne.
Das Ziel sei, mit der strukturellen Verbesserung vor allem junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung soll die personelle Basis der Pflege auch unterhalb des Fachkraftniveaus gestärkt werden.
Bessere Arbeit, bessere Pflege
Gleichzeitig sollen sich die Arbeitsbedingungen in der stationären Krankenpflege verbessern. Ende April hat der Bundesrat der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) zugestimmt. Mit der Verordnung sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln. Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält.
Bereits 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein.
Quelle: HiB, BundesratKOMPAKT