Arbeitgeber müssen 2026 neue gesetzliche Aushangpflichten beachten – mit wichtigen Neuerungen etwa im Arbeitsschutz und Mutterschutz.
Hintergrund: Zweck der Aushangpflicht
Die „aushangpflichtigen Gesetze“ dienen dem Schutz der Beschäftigten: Arbeitgeber müssen bestimmte Gesetze und Vorschriften so zugänglich machen, dass alle Mitarbeitenden sie jederzeit einsehen können – etwa am Schwarzen Brett, im Pausenraum oder digital im Intranet. Die Pflicht stellt sicher, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte am Arbeitsplatz informiert sind und diese wahrnehmen können; bei Verstößen drohen Bußgelder oder Schadensersatzansprüche.
Wichtigste Neuerungen 2026
Für die Aushangpflicht 2026 wurden mehrere Änderungen und Ergänzungen wirksam:
- Durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung sind seit 1. Januar 2026 neue Vorgaben zur betrieblichen Datenübermittlung sowie erweiterte Befugnisse bei Mindestlohnkontrollen im Arbeitsschutzgesetz rechtlich verankert.
- Zur Schwarzarbeitsbekämpfung wurden mehr Befugnisse bei der Mindestlohnkontrolle sowie zur Datenverarbeitung geschaffen (z. B. Erweiterungen der Befugnisse der Behörden im Zusammenhang mit Mindestlohnkontrollen sowie entsprechende Anpassungen administrativer Prozesse).
- Mutterschutzregelungen wurden angepasst: Die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmerinnen ist zum 1. Januar 2026 neu geregelt.
Neu in die Textausgabe aufgenommen wurden die in der täglichen Praxis immer wichtiger werdenden Vorgaben der KI-Verordnung zum Arbeitnehmerschutz inklusive der erläuternden Erwägungsgründe des europäischen Gesetzgebers.
Welche Gesetze müssen ausgehängt werden?
Zu den regelmäßig aushangpflichtigen Gesetzen gehören unter anderem:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug)
- Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Nachweisgesetz und weitere zentrale Vorschriften des Arbeitsrechts.
Praxis: Aushangpflicht richtig erfüllen
Arbeitgeber müssen die aktuellen Gesetzestexte vollständig und in der stets gültigen Fassung bereitstellen. Ein „Aushang“ kann auch elektronisch erfolgen, wenn alle Beschäftigten jederzeit ohne Hilfe Dritter Zugang haben. Wegen der jährlichen Gesetzesänderungen sind regelmäßige Aktualisierungen geboten.
Alle wichtigen weiteren Fakten zu den Aushangpflichtigen finden Sie hier.