
Aushangpflichtige Gesetze 2026 Medizin
Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Mit Kordel zum Aushängen
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Einband: | kartoniert |
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Umfang: | 416 Seiten |
Format: | 12,5 x 18,7 cm |
ISBN: | 978-3-8029-1431-7 |
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Bestellnummer: | 1431 |
Auflage: | 1 |
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Erscheinungstermin: | November 2025 |
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
- Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze
Informationspflicht erfüllen – Bußgelder vermeiden
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Arbeitgeber müssen einige dieser Bestimmungen aushängen oder auslegen. So erfüllen Sie die Fürsorgepflicht und vermeiden Geldbußen sowie etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.
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Änderungen in der Ausgabe 2026
- Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Seit 1. Mai 2025 kann Elternzeit per E-Mail beantragt werden, und die Geburtsurkunde muss nicht mehr im Original eingereicht werden. Selbstständige erhalten Krankentagegeld wie Angestellte, Einkommensprüfungen bei bestimmten Bemessungszeitraum-Verschiebungen entfallen, und die Elterngeldberechnung für im Ausland lebende Eltern wird zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angepasst.
- Änderungen im Mutterschutzgesetz: Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten werden seit 1. Juni 2025 berücksichtigt, und zwar nach Schwangerschaftswochen. Während dieser Fristen besteht ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die betroffene Frau erklärt sich ausdrücklich bereit, zu arbeiten. Während dieser Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
- Verfahrensbeschleunigung im Strahlenschutzrecht: Zum 1. Juli 2025 ist eine bedeutende Änderung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in Kraft getreten. Aufgrund des Medizinforschungsgesetzes (MFG) wurden die Verfahren für den Einsatz von Strahlung in klinischen Studien vereinfacht und beschleunigt, was neue Genehmigungs- und Anzeigeverfahren mit sich bringt. Strahlenschutzbeauftragte und Arbeitsschutzverantwortliche müssen deshalb ihre internen Abläufe auf die neuen Regelungen anpassen.