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Reinhold Pachowsky, Immobiliensachverständiger und Leiter des IMI Immobilien-Institut in Nürnberg nimmt im Interview Stellung zu den gefährlichen Preisübertreibungen bei Eigentumswohnungen.
Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, gegen störende Miteigentümer gemeinschaftlich vorzugehen, entfällt das Recht einzelner Eigentümer, den Störer zu verklagen. So jüngst der Bundesgerichtshof.
Bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2007 (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - XII ZR 36/05) hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Gewerberaummiete entschieden, dass der Vermieter bei Nichtzahlung der Mietkaution fristlos kündigen kann.
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