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Am 13. Dezember 2019 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (3. WaffRÄndG) verabschiedet.
Die Gehalts- und Besoldungsstrukturen sollen wettbewerbsgerecht mit Blick auf den Fachkräftemangel gestaltet werden. Damit verbunden sind eine Reihe von Einzelmaßnahmen vor allem zur Verbesserung Vergütung von Soldatinnen und Soldaten.
Die Feldwebellaufbahn bietet mehr Einsatzmöglichkeiten und eine höhere Besoldung, verlangt aber besondere Qualifikationen und ein höheres Verantwortlichkeitsgefühl. Der Dienstherr kann daher Kandidaten von der Laufbahn ausschließen, wenn diese in mehr als der Hälfte der Kriterien eine ausreichende Eignung vermissen lassen.
Die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist ein Dauerbrenner. Kein Monat vergeht ohne Zahlen und Fakten zu einem bestimmten Waffensystem, meist geht es darum, warum es gerade nicht eingesetzt werden kann.
Das Vergaberecht der Bundeswehr steht immer wieder in der Kritik. Zu lange und zu komplizierte Verfahren mit am Ende unbefriedigenden Ergebnissen, so der Tenor. Insbesondere im Hinblick auf die intensiven Einsätze gelten die Vergaberichtlinien eher als Hindernis. Ein neues Gesetz soll nun Abhilfe schaffen.