Das ändert sich für Soldatinnen und Soldaten ab dem 1. Januar 2020

Die Gehalts- und Besoldungsstrukturen sollen wettbewerbsgerecht mit Blick auf den Fachkräftemangel gestaltet werden. Damit verbunden sind eine Reihe von Einzelmaßnahmen vor allem zur Verbesserung Vergütung von Soldatinnen und Soldaten.

Das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz hat alle Hürden genommen und tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Auch die Belastung durch die erhöhte Mobilität, etwa bei Auslandseinsätzen, erfährt einen besseren Ausgleich.

Einzelmaßnahmen im Überblick:  

Auslandsverwendungszuschlag um bis zu 50 Prozent erhöht 

Die Stufen des Auslandsverwendungszuschlages (AVZ) werden erhöht, und dies um bis zu 50 Prozent. Dauert ein kurzfristiger Auslandsaufenthalt länger als 14 Tage wird rückwirkend ab dem ersten Tag der AVZ gewährt.  

Aus Zuschlag wird Prämie  

Eine Personalgewinnungsprämie ersetzt den bisherigen Personalgewinnungszuschlag. Diese soll flexibler sein und damit noch erfolgreicher. Die Auszahlung erfolgt künftig nur noch einmalig statt monatlich. Die Anwendungsvoraussetzungen für die Personalgewinnungsprämie werden im Gegenzug erleichtert.  

Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ) 

Zeitsoldaten erhalten bei Tätigkeiten außerhalb des Grundbetriebs eine gesonderte Vergütung. Diese soll 91 Euro betragen. Die dabei bislang geltende Unterscheidung in kleine und große Anrechnungsfälle entfällt künftig. Fortan heißt es Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ), der ab jedem begonnen Tag fällig wird.  

Anhebung der Stellenzulagen 

Kompaniefeldwebel erhalten künftig 135 Euro statt 120 Euro. Außerdem erhält militärisches Führungspersonal als Trupp-, Gruppen-, Zugführer oder Kompaniechef eine eigene Stellenzulage, die zwischen 100 Euro (Gruppenführer) bis 150 Euro (Kompaniechef) liegt.