Die Diskussion um Dieselfahrverbote wird momentan auf allen Ebenen geführt, erste Städte haben schon bestimmte Straßen für die Fahrzeuge gesperrt. Was dabei übersehen wird: Auch für die Bundeswehr gibt es aktuell keine allgemeingültige Ausnahmeregelung von den sogenannten Dieselfahrverboten.
Der Bericht des Wehrbeauftragten beinhaltet naturgemäß eine gewisse Vorhersehbarkeit. So ist es mittlerweile Tradition, dass der Zustand der Bundeswehr beklagt wird. Auch dieses Mal wird bereits wieder der „katastrophale“ Zustand der Bundeswehr ausgerufen. Abseits dieser üblichen Empörungsformeln haben sich viele Dinge verbessert. Doch einen bestimmten Mangel kann die Bundeswehr nicht beheben.
Erinnerungen an die „German Hair Force“ werden wach: Dürfen Männer bei der Bundeswehr lange Haare tragen? In dieser Frage entschied kürzlich das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 31. 1. 2019 - BVerwG 1 WB 28.17). Geklagt hatte ein Stabsfeldwebel, der die dazu geltenden Regelungen der Bundeswehr (ZDv A-2630/1) als diskriminierend empfand.