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Gesetzentwurf: Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro
Seit März 2020 ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung pandemiebedingt vereinfacht. Das gilt weiterhin – bis Ende des Jahres.
Mehr Gehalt, mehr Urlaub: Ab dem 1. September 2022 sollen die Pflegemindestlöhne stufenweise steigen.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld soll befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden.
Der Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Die Mini- und Midijob-Grenzen werden angepasst.