Gesetzentwurf: Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro
Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll der gesetzliche Mindestlohn einmalig auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden. Das entspricht etwa 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland.
Kostenfreie digitale Zeiterfassung für Arbeitgeber
Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung. Darin werden Ausnahmen von den Dokumentationspflichten geregelt.
Künftig soll die Durchsetzung des Mindestlohns durch elektronische und manipulationssichere Arbeitsaufzeichnungen verbessert werden. Geprüft wird die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann
Minijob-Entgeltgrenze steigt auf 520 Euro pro Monat
Damit Minijobber weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche arbeiten können, steigt mit Erhöhung des Mindestlohns auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro pro Monat. Die Höchstgrenze für sogenannte Midijobs – also eine Beschäftigung im Übergangsbereich – wird von 1300 Euro pro Monat auf 1600 Euro pro Monat erhöht.