Bundeskabinett verlängert vereinfachten Zugang zur Grundsicherung

Seit März 2020 ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung pandemiebedingt vereinfacht. Das gilt weiterhin – bis Ende des Jahres.

Im Frühjahr 2020 ist der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht worden. Damit sollten existenzgefährdende Lebenslagen möglichst vermieden werden.

Erleichterungen bei Zugang zu Grundsicherung bis 31.12.2022

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett den vereinfachten Zugang in Bezug auf die Grundsicherung nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Erleichterungen umfassen die Einschränkung der Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Ebenfalls bis 31. Dezember 2022 gilt die Regelung, dass für Menschen mit Behinderung der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht.