Ab 1.1.2015 dürfen nur noch öffentlich bestellte Sachverständige Schießstände „prüfen“, so schreibt es jedenfalls eine Verordnung vor.
Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, gegen störende Miteigentümer gemeinschaftlich vorzugehen, entfällt das Recht einzelner Eigentümer, den Störer zu verklagen. So jüngst der Bundesgerichtshof.
Ab 1. Januar 2015 übernimmt die Bundeswehrverwaltung die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die während ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben bzw. die Versorgung von diesen gleichgestellten Zivilpersonen sowie von den Hinterbliebenen dieses Personenkreises.
Bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2007 (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - XII ZR 36/05) hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Gewerberaummiete entschieden, dass der Vermieter bei Nichtzahlung der Mietkaution fristlos kündigen kann.
Manchmal geht es nicht anders, wenn Patienten vor sich selbst geschützt werden müssen. So kann es erforderlich werden, dass pflegebedürftige Menschen in einem Heim oder Krankenhaus regelmäßig zu fixieren.