Aktuelle News

Zur Jahresmitte kommt eine große Änderung auf Arbeitgeber zu: erkrankte Mitarbeiter müssen ab diesem Zeitpunkt keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Die Arbeitgeber sollen die entsprechenden Daten bei den Krankenkassen abrufen.
Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Streichung des § 219a StGB vorgelegt.
Die neue Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat am 18. Januar 2022 das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz besucht. Damit bereitete sie das Vorhaben vor, das Beschaffungswesen der Bundeswehr zu modernisieren.
Die kürzlich veröffentlichte Studie Bleibebarometer Öffentlicher Dienst führt auf, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsdienst zu ihrer Berufs- und Arbeitssituation stehen.
Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.
Weil einem Offizier des militärfachlichen Dienstes Englisch-Kenntnisse fehlten, lehnte das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) seinen Antrag für den Wechsel in die Laufbahn des Truppendienstes ab.
Die Bundesregierung will damit die erhöhte finanzielle Belastung für wohngeldberechtigte Haushalte abfedern. Ein entsprechendes Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Fehler einer Personalratswahl müssen innerhalb der Frist des Wahlanfechtungsverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden.
Das aktuelle Urteil des BGH zur Mietzahlungspflicht trotz pandemiebedingten staatlich angeordneter Geschäftsschließungen schafft Klarheit zu den Ansprüchen der Vermieter auf rückständige Miete.
Das Landessozialgericht Essen entschied kürzlich über die Terminwahrnehmung und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gerichtsgebäuden.
Das Telefon klingelte. Immer wieder. Den ganzen Tag. Doch Oberfeldwebel Robert D. (Name geändert) ging nicht dran, als er mit dem Status „krank zu Hause“ vom Dienst abwesend war.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen offiziell keine Waffenbücher mehr geführt werden. Dennoch gibt es Einiges zu beachten.
1 von 2