Aktuelle News

Die aktuelle Rechtslage zum Waffengesetz im Überblick und ein Ausblick auf die Änderungen des Waffengesetzes 2020
Auch teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte können grundsätzlich keinen Geldanspruch für die Teilnahme an einer Klassenfahrt gegen den Dienstherrn geltend machen.
Das OVG Münster hat mit Urteilen vom 13. Februar 2020 (Aktz. 1 A 1512/18, u. a.) festgestellt, dass die Zeiten, die in den Dienstplänen für die Einsatzkräfte der Bundespolizei anlässlich des G7-Gipfels in Schloss Elmau und der anschließenden Bilderberg-Konferenz in Österreich als Ruhezeiten qualifiziert wurden, arbeitsrechtlich als Bereitschaftsdienst einzuordnen sind. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich für diese Zeiten.
Nach Ansicht des Gerichts wird durch die Unterlassung eines öffentlichen Arbeitgebers, einen schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch zu laden, die Vermutung begründet, der Bewerber sei nur wegen seiner Schwerbehinderung nicht eingestellt worden.
Am 01.03.2020 tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft.
Die Bundesregierung hat beschlossen die EU-Entsenderichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Das Gesetz soll ab dem 30. Juli 2020 gelten. Zuvor müssen allerdings Bundestag und Bundesrat zustimmen.