Aktuelle News

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die grundsätzlich interessante Frage zu entscheiden, ob eine Kommune berechtigt ist, ein „erweitertes" Amtsblatt kostenlos im gesamten Stadtgebiet zu verteilen, das neben amtlichen Mitteilungen auch redaktionelle Beiträge sowie Anzeigen enthält (Az.: I ZR 112/17). Wie nun bekannt wurde, wird das Gericht die Sache am 13.09.2018 verhandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer viel beachteten Entscheidung vom 26.07.2018 (Az.: I ZR 64/17 - Dead Island) entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13.10.2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes (TMG) nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet.
Für das Personalmanagement im Land Berlin gelten künftig einheitliche Rahmenbedingungen. Eine entsprechende Vereinbarung hat Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen heute mit Vertretern des Hauptpersonalrats unterzeichnet. Die Vereinbarung setzt für alle Dienststellen des Landes Berlin einheitliche Standards.
Die Vertragsparteien haben sich bei den Tarifverhandlungen TVöD 2018 geeinigt. Neben einer stufenweisen Entgelterhöhung erhalten die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 6 eine Einmalzahlung von 250,- Euro. Die Einigung und deren Auswirkungen hier im Überblick.
Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt: Danach ist die Rundfunkbeitragspflicht im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 – 1 C 16.17 entschieden, dass generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können, welches wiederum der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht.
Wird über einen Asylantrag nicht innerhalb einer Zeitspanne von drei Monaten entschieden, so kann der Asylbewerber mittels Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgehen. Wurde er noch nicht angehört, so besteht das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers hinsichtlich der Verpflichtung des BAMF zur Bescheidung seines Antrages.
Mit Urteil vom 19.06.2018 (11 N 17.1693) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Regelung in § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) für unwirksam erklärt, wonach Taxis im Stadtgebiet nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 5. Juli 2018 – 3 C 9.17 eine Entscheidung bezüglich offensichtlicher Wohnsitzmängel in EU-Führerscheinen getroffen.