Der Bundesrat hat am 2. Februar die vom Bundestag verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gebilligt.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Reform in Kraft treten. Das Gesetz erleichtert den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Künftig ist die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren möglich - bisher waren es acht. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sich die Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzen. Generell zugelassen ist dabei die Mehrstaatigkeit - Betroffene müssen sich also nicht mehr zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Neben dem Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft müssen sich Bewerberinnen und Bewerber aber zusätzlich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen. Dies sei ein elementarer in der Bundesrepublik Deutschland geltender Grundsatz, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Ausgeschlossen ist die Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten.
Besserer Informationsaustausch
Die Behörden erhalten künftig Informationen darüber, ob Antragstellerinnen und Antragsteller wegen Taten verurteilt wurden, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde lagen. Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt.
Einbürgerungsurkunden sollen künftig im Rahmen in einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.
Quelle: Bundesrat Kompakt