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Petition zur Verkürzung der Beihilfebearbeitungszeit

Um diesen Missstand abzuschaffen wurde nun eine Petition ins Leben gerufen, die eine kürzere Bearbeitungszeit einfordert. Im Wortlaut fordert die Petition:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und damit verbundenen Durchführungsbestimmungen so anzupassen, dass Versorgungsempfänger einen Rechtsanspruch darauf haben, spätestens 14 Tage nach Einreichen Ihrer Krankenhaus-/Arztrechnungen etc. über die gem. BBhV zustehende Erstattung verfügen zu können.“

Künftig soll also jeder Antragssteller spätestens nach 14 Tagen ihre Rechnungen erstattet zu bekommen.

Begründet wird die Petition damit, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch das Bundesverwaltungsamt vier bis sechs Wochen dauert, während Krankenversicherungen fünf bis sieben Tage benötigen. Darin sehen die Petenten eine eindeutige Benachteiligung der Beihilfeberechtigten. Dem Aufruf zur Unterschrift sind auch große Gewerkschaften wie der BundeswehrVerband gefolgt.

Die Petition endet am 2. April 2019. Zur Petition gelangen Sie über diesen Link:

epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_02/_03/Petition_90814.nc.$$$.a.u.html

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