Neue Grundsicherung im Bundestag: Experten diskutieren Kurswechsel

Sachverständige bewerten Regierungspläne zur Ablösung des Bürgergeldes unterschiedlich.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags hat am 23. Februar 2026 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer neuen Grundsicherung (BT-Drs. 21/3541) durchgeführt. Mit dem Vorhaben sollen wesentliche Elemente des bisherigen Bürgergeldes entfallen und die Ausrichtung der Leistungen verändert werden.

Frühzeitige Vermittlung und besondere Integrationsbedarfe

Aus kommunaler Sicht wurde der Entwurf grundsätzlich begrüßt. Angeregt wurde jedoch, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der formalen Leistungsbewilligung aufzunehmen. Hintergrund ist, dass rund 40 Prozent der Antragstellenden eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie aufweisen. Dieser heterogenen Ausgangslage könne durch stärker dezentrale und lokal angepasste Vorgaben besser Rechnung getragen werden als durch bundeseinheitliche, starre Regelungen.

Vielschichtige Problemlagen in der Praxis

Vertreterinnen und Vertreter der Bundesagentur für Arbeit verwiesen auf die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern. Diese könnten passgenauere Integrationsstrategien ermöglichen. Zugleich wurde auf die komplexen Anforderungen im Beratungsalltag hingewiesen – etwa bei Sprachbarrieren sowie miet- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Fachkräfte vor Ort stünden vor einem breiten Spektrum rechtlicher und sozialer Herausforderungen.

Finanzielle Belastungen der Kommunen

Die kommunalen Spitzenverbände machten deutlich, dass steigende Sozialausgaben viele Städte und Gemeinden an ihre finanziellen Grenzen bringen. Insbesondere hohe Unterkunftskosten in Ballungsräumen wirkten sich erheblich auf die Haushalte aus. Mittel zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit fehlten dadurch an anderer Stelle im Sozialbereich.

Kritik an Schutzregelungen und Sanktionen

Gewerkschafts- und Wohlfahrtsvertreter bewerteten die zusätzlichen Mittel für Arbeitsvermittlung – vorgesehen sind 600 Millionen Euro – positiv. Gleichzeitig wurden die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Kinder und psychisch erkrankte Menschen als nicht ausreichend bezeichnet.

Auch bei den Sanktionen sehen Verbände Korrekturbedarf. Jede dritte verhängte Sanktion betrifft Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern. Gefordert wird unter anderem eine verpflichtende persönliche Anhörung vor Leistungskürzungen.

In einem offenen Brief vom 19. Februar 2026 haben mehrere Familien- und Sozialverbände vor Verschärfungen zulasten von Familien gewarnt. Zu den Initiatoren zählen unter anderem der Deutsche Juristinnenbund, pro familia sowie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.