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Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Streichung des § 219a StGB vorgelegt.
Die Bundesregierung will damit die erhöhte finanzielle Belastung für wohngeldberechtigte Haushalte abfedern. Ein entsprechendes Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Seit dem 1. Januar 2022 können auch ungewollt kinderlose Paare aus diesen Bundesländern einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung erhalten.