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Das Verwaltungsgericht Berlin hat in Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entschieden, dass Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, nicht einfach zurückgewiesen werden dürfen (vgl. Beschlüsse vom 2.6.2025 – VG 6 L 191/25, u. a.).
Die Bundeswehr steht vor einem gravierenden Problem bei der geplanten Aufstockung ihrer Reservekräfte: Rund eine Million potenzielle Reservisten, darunter viele ehemalige Soldaten mit Auslandseinsatzerfahrung, können offenbar nicht kontaktiert werden.