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Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU hat der Bundesrat am 6. November 2020 der Änderung der Aufenthaltsverordnung zugestimmt.
Aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof kann Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gelten. Vorausgesetzt der Beschäftigte muss schnell einsatzbereit sein und ist häufig im Einsatz.
Der Bundesrat billigt einen Gesetzentwurf: zukünftig sollen im Personalausweis neben einem Bild auch Fingerabdrücke verpflichtend gespeichert werden.