Aktuelle News

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Münster) hat mit Beschluss vom 24. Juli 2020 (Aktenzeichen: 6 B 925/20 und 6 B 957/20) entschieden, dass kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der Corona-Pandemie für verbeamtete Lehrer besteht.
Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass Urlaub generell zusammenhängend gewährt werden muss. Dabei muss der Arbeitgeber die Urlaubwünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf möglichst viele freie halbe Urlaubstage hat. So entschied das LAG Baden-Württemberg.
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss kürzlich – unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie – eine Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Danach können Vertragsärztinnen und -ärzte unter bestimmten Voraussetzungen künftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten auch per Videosprechstunde feststellen.