Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil vom 29. März 2019 (BVerwG 9 C 4.18).
Ein Diskussionspapier des Deutschen Städtetages widmet sich der Fragestellung, inwieweit die digitale Transformation für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen genutzt werden kann.