Neue Berechnungsmethode für den Mindestunterhalt für Kinder

Die Bundesländer bzw. Kommunen sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten.

Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (BT-Drs. 18/5921 – PDF, 765 KB) vor, der im September in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde und erstmals am 25. September im Bundesrat behandelt wird.

Die Einreise unbegleiteter Minderjähriger konzentriert sich derzeit auf bestimmte Regionen in Deutschland. Nach geltendem Recht sind die Jugendämter am Einreiseort zur Inobhutnahme verpflichtet. Diese sind zum Teil jedoch so stark belastet, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung nur schwer zu gewährleisten ist.

Mit der Neuregelung sollen Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden. Dazu soll es Aufnahmepflicht in den Kommunen geben. Maßstab für die Verteilung ist ein landesinternes und bundesweites Verfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Die Änderungen sollen drei Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Nach Angaben der Bundesregierung befanden sich Ende 2014 bundesweit 17.955 unbegleitete ausländische Minderjährige in vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Von 2010 bis 2013 sei die Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder, die nach Deutschland kamen, um 133% gestiegen. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder sind Jugendämter, z. B. die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zuständig. Einige kommunale Gebietskörperschaften seien gegenwärtig überlastet und eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erheblich erschwert oder nicht mehr möglich.

Diese Angaben ergeben sich auch aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland. Die Anfrage bzw. die Antwort der Bundesregierung thematisiert auf über 140 Seiten alle wesentlichen Bereiche zum Themenkreis „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)“, enthält aktuelles statistisches Datenmaterial und gibt Auskunft über das derzeitige Clearingverfahren, Vormundschaften, Alterseinschätzung und Asylverfahren in den einzelnen Bundesländern. Die Datei (Drucksache 18/5564) kann hier abgerufen werden.