Am 18. Oktober 2024 hat der Bundestag das Sicherheitspaket der Bundesregierung beschlossen, ebenso billigte der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems.
Nach dem Anschlag in Solingen plant die Bundesregierung schärfere Maßnahmen. Künftig wird es ein generelles Umgangsverbot für gefährliche Springmesser geben.
In den letzten Jahren hat die Zahl der Geldautomatensprengungen erheblich zugenommen. Diese Verbrechen werden rücksichtslos verübt, ohne dabei auf das Leben und die Gesundheit Unbeteiligter und Einsatzkräfte zu achten.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Jagdpächter keine Hinweisschilder zu Wölfen in Naturschutzgebieten aufstellen dürfen. Diese Aufgabe liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden.
Die niedersächsische Landesregierung hat am 28.05.2024 einen entsprechenden Antrag für die Bundesratssitzung beschlossen.
Das VG Köln entschied in seinem Urteil vom 8. September 2022, dass der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des „Flügels“, eine Gruppierung innerhalb der AfD, rechtmäßig ist.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine waffenrechtliche Bedürfnisgrenze bei Jagdlangwaffen bestätigt. Und diese sogar fortgeschrieben.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Brandenburg hat einen Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorgelegt.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen offiziell keine Waffenbücher mehr geführt werden. Dennoch gibt es Einiges zu beachten.
Am 24. November 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition vorgestellt. Ein Abschnitt darin widmet sich auch dem Waffenrecht.
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung vom 1. Oktober 2021 (BGBl. S. 4622) wurden Änderungsbedarfe umgesetzt und damit deutsches Recht und internationale Regelungen harmonisiert.
Den Besitzerinnen und Besitzern von Waffen in Niedersachsen werden künftig Gebühren von regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen in Rechnung gestellt.