Am 10. Mai hatte die Bundesregierung kurzfristig und relativ überraschend einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vorgelegt. Dieser wurde nun zurückgezogen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat kürzlich der Klage von zwei Grundstücks-eigentümern stattgegeben, die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten.