Der Fall klingt kurios ist aber wahr: Der Hund eines Jägers soll einen Schuss ausgelöst und damit sein Herrchen am Arm verletzt haben. Das Landratsamt Pfaffenhofen entzieht ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, da der Jäger als waffenrechtlich unzuverlässig gilt. Der Hund war alleine Schuld, sagt dagegen der Jäger und zieht vor Gericht.