Am 7. März 2020 haben sich der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf einen Tarifabschluss für die rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken verständigen können.
Das Eckpunktpapier sieht neben einer Erhöhung der Tabellenentgelte auch Regelungen zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste, zur Dienstplangestaltung und zur Dokumentation der Arbeitszeiten vor.
Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 werden die Entgelte um 2,5 Prozent erhöht. Die nächsten Erhöhungsschritte erfolgen zum 1. Oktober 2020 um weitere 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 um weitere 2,0 Prozent.
Ab 1. Oktober 2020 haben die Ärzte grundsätzlich im Kalendermonat höchstens vier Bereitschaftsdienste zu leisten. Für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst ist eine Vereinbarung zum Zusatzurlaub getroffen worden: Für 150 Stunden Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst im Kalenderjahr wird ein Tag Zusatzurlaub, ab 300 Stunden ein zweiter Tag Zusatzurlaub gewährt werden.
Zur Dokumentation der Arbeitszeiten ist festgehalten worden, dass die Arbeitszeiten der Ärzte durch elektronische Verfahren oder auf andere Art mit gleicher Genauigkeit so zu erfassen sind, dass die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentiert ist.
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, sieht im erzielten Tarifkompromiss ein respektables Gesamtergebnis, das die Ärztinnen und Ärzte insgesamt entlaste. Zudem hätten sie jetzt mehr Planungssicherheit bezüglich ihrer Arbeitszeiten.
Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, Verhandlungsführer seitens der TdL, betonte, dass das Ergebnis auf dem Niveau des Abschlusses vom 2. März 2019 für die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder liege damit in die Tariflandschaft passe.
Der Tarifkompromiss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien des Marburger Bundes.