Zum 1.1.2026 steigen zentrale Sozialversicherungsgrößen – mit Auswirkungen für viele Beschäftigte.
Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erhöht sich von 73.800 € auf 77.400 €. Ab einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der JAEG kann Versicherungspflicht in der GKV entfallen; dann ist unter weiteren Voraussetzungen ein Wechsel in die PKV möglich. Für Beschäftigte mit Bestandsschutz nach § 6 SGB V – also privat Versicherte, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei waren – gilt weiterhin die besondere JAEG. Sie beträgt im Jahr 2026 69.750 €.
Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um 400 € auf 8.450 € monatlich (101.400 € jährlich). In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die neuen Werte bei 10.400 € monatlich bzw. 124.800 € jährlich. Durch den Wegfall der Rechtskreistrennung gelten diese Beträge bundesweit einheitlich.
Neue Bezugsgröße und Durchschnittsentgelt
Die Bezugsgröße erhöht sich 2026 auf 3.955 € monatlich bzw. 47.460 € jährlich. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 51.944 €.
Grundlage der Fortschreibung
Die Rechengrößen für 2026 wurden auf Basis der gesamtdeutschen Lohnzuwachsrate 2024 von 5,16 % fortgeschrieben. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde nach Zustimmung von Bundeskabinett und Bundesrat zum 1.1.2026 wirksam.