Schnellere Integration für Fachkräfte

Bayern optimiert Einwanderungsprozess für den öffentlichen Dienst und sichert die Zukunft der Verwaltung.

Der Freistaat Bayern hat eine generelle Fast Lane für die Einwanderung von Fachkräften beschlossen und reagiert damit auf den zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst und weiteren Schlüsselbranchen. Ziel ist es, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland schneller und unbürokratischer in Bayern zu integrieren.

Die neue Regelung sieht vor, dass Fachkräfte aus Drittstaaten künftig bevorzugt und beschleunigt bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen behandelt werden. Damit soll der sonst oft zeitintensive bürokratische Prozess deutlich verkürzt werden. Die Fast Lane orientiert sich an den Vorgaben des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), das im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 23/2023 veröffentlicht wurde.

Bayerns Modellprojekt geht jedoch über die Bundesregelungen hinaus, indem es auch für weniger formal geregelte Berufszweige im öffentlichen Dienst eine vereinfachte Anerkennung von Qualifikationen vorsieht. Konkret profitieren insbesondere Bereiche wie Gesundheitswesen, Soziale Dienste, Bildung und Verwaltung von der beschleunigten Einwanderung. So können etwa Pflegefachkräfte oder Verwaltungsfachangestellte künftig mit verkürzten Verfahren schnell in den bayerischen Arbeitsmarkt integriert werden.

Für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bedeutet dies, dass die Personalabteilungen künftig mit weniger Verzögerung auf Fachkräfte aus dem Ausland zurückgreifen können. 

*Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 23/2023*