Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat einen ersten Gesetzesentwurf zur Reform der Besoldungsrechts vorgelegt.
Die Reform ist nötig, um den öffentlichen Dienst, insbesondere auch die Bundeswehr, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels attraktiver zu machen.
Zu den Einzelmaßnahmen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes zählen u.a.:
- Strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen
- Erweiterung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und -bindung
- Anpassung der Auslandsbesoldung
- Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter
- Neues Umzugskostenrecht
- Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft
Was ist für die Bundeswehr geplant?
Die Bundeswehr möchte besonders von der Reform profitieren. Die Gehalts- und Besoldungsstrukturen sollen wettbewerbsgerecht mit Blick auf den Fachkräftemangel gestaltet werden. Auch die Belastung durch die erhöhte Mobilität, etwa bei Auslandseinsätzen, erfährt einen besseren Ausgleich.
Aus Zuschlag wird Prämie
Eine Personalgewinnungsprämie ersetzt den bisherigen Personalgewinnungszuschlag. Diese soll flexibler sein und damit noch erfolgreicher. Die Auszahlung erfolgt künftig nur noch einmalig statt monatlich. Die Anwendungsvoraussetzungen für die Personalgewinnungsprämie werden im Gegenzug erleichtert.
Unterscheidung in große und kleine Anrechnungsfälle entfällt
Zeitsoldaten erhalten bei Tätigkeiten außerhalb des Grundbetriebs eine gesonderte Vergütung. Die dabei bislang geltende Unterscheidung in kleine und große Anrechnungsfälle entfällt künftig. Fortan soll eine pauschale Vergütung gelten, die sich nach der zeitlichen Dauer und der besonderen Erschwernis am Wochenende, am Feiertag oder in der Nacht orientiert.
Erste Stellungnahmen
Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am 14.10.2019 stieß die Reform überwiegend auf Zustimmung. Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, André Wüstner, betonte die Notwendigkeit, die Arbeit bei den Streitkräften nicht zuletzt durch Zulagen attraktiver zu gestalten. Dennoch machte er im Gesetzentwurf auch einen gewissen Nachsteuerungsbedarf aus. So forderte er, schnellstmöglich Anreize zu schaffen, damit Menschen den Weg zur Bundeswehr fänden.