Am 27. Januar 2026 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) veröffentlicht. Modernisierung, Digitalisierung und vereinfachte Leistungen stehen im Fokus.
Hintergrund und Auftrag
Die KSR wurde im September 2025 unter Leitung des BMAS eingesetzt, um zentrale Vorschläge für einen moderneren, bürgerfreundlicheren und effizienteren Sozialstaat zu entwickeln. Ziel war es, insbesondere steuerfinanzierte Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung zu analysieren und Reformansätze vorzuschlagen.
Kernpunkte des Berichts
Der Bericht enthält 26 Empfehlungen, darunter:
Einheitliches Sozialleistungssystem: Die verschiedenen steuerfinanzierten Leistungen sollen in einem System zusammengeführt werden, um Zugänge zu vereinfachen und Doppelstrukturen abzubauen.
Moderne Verwaltung: Digitalisierung der Antrags- und Verwaltungsprozesse, etwa durch ein zentrales Online-Portal und verbesserten Informationsaustausch zwischen Behörden.
Bürgerfreundlichkeit: Weniger Bürokratie durch Einheitlichkeit von Begriffen, Pauschalierungen und klare Zuständigkeiten – etwa für Jobcenter und Sozialämter.
Stärkung von Erwerbsanreizen: Teilweise freizustellende Einkommensanteile sollen dazu beitragen, dass sich Arbeit mehr lohnt.
Leistungskürzungen sind im Bericht ausdrücklich nicht vorgesehen.
Bedeutung für Praxis und Politik
Mit der Veröffentlichung des Berichts beginnt eine Phase politischer Debatte und möglicher gesetzlicher Umsetzung. Die Vorschläge zielen darauf ab, Verwaltungsprozesse zu entlasten, bürokratische Hürden für Bürger zu senken und den Sozialstaat zukunftsfähig zu gestalten.