Keine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Nach monatelangen Verhandlungen konnten sich die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und FDP auf keine Formulierung einigen.

CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rechte von Kindern ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen. Im Januar hatte sich die Bundesregierung auf eine Formulierung geeinigt.

Keine Einigung nach abschließender Verhandlungsrunde

Der Bundestag hatte Mitte April über den Entwurf der Bundesregierung beraten. Seitdem wurde über eine Kompromisslösung verhandelt. Nun sind die Pläne für diese Legislaturperiode gescheitert. Das verkündete Justizministerin Christine Lambrecht nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen am Montagabend, 07.06.2021.

Nach einem Entwurf von Union und SPD sollte Artikel 6 des Grundgesetzes um folgende Passage ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Opposition fordert stärkere Formulierung

Den Grünen und Linken ging diese Formulierung nicht weit genug, sie wollten den Interessen von Kindern mehr Gewicht verleihen. Die Union jedoch lehnte das ab, weil sie eine Schwächung der Rechte von Eltern befürchtete.

Am Ende der Verhandlungen habe es keinen Entwurf gegeben, auf den sich alle Fraktionen einigen konnten. Für die Verfassungsänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig gewesen.