Bundestag beschließt Erhöhung der Besoldung

Seit Oktober 2020 lag das Ergebnis der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst vor. Nun können auch die Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten von dem Ergebnis profitieren. Der Bundestag hat am 10. Juni das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 beschlossen.

Linerare Anhebungen in zwei Schritten

Mit dem BBVAnpÄndG 2021/2022 passt der Bund die Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge

  • zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
  • zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent

linear angehoben.

Ab dem 1. April 2021 gelten folgende Werte:

 

Ab dem 1. April 2022 dann folgende Gehälter:

Parallel zu den Anpassungen der Besoldung erhöht sich auch der Auslandszuschlag. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. April 2021.