Bundestag beschließt Erhöhung der Besoldung
11. Juni 2021
Sicherheit & Bundeswehr
Linerare Anhebungen in zwei Schritten
Mit dem BBVAnpÄndG 2021/2022 passt der Bund die Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent
linear angehoben.
Ab dem 1. April 2021 gelten folgende Werte:
Ab dem 1. April 2022 dann folgende Gehälter:
Parallel zu den Anpassungen der Besoldung erhöht sich auch der Auslandszuschlag. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. April 2021.