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Bundestag beschließt Erhöhung der Besoldung

Linerare Anhebungen in zwei Schritten

Mit dem BBVAnpÄndG 2021/2022 passt der Bund die Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge

  • zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
  • zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent

linear angehoben.

Ab dem 1. April 2021 gelten folgende Werte:

 

Ab dem 1. April 2022 dann folgende Gehälter:

Parallel zu den Anpassungen der Besoldung erhöht sich auch der Auslandszuschlag. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. April 2021.

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