Barrierefreiheit auf dem Prüfstand: Referentenentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgelegt

Der neue Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll private Anbieter stärker in die Pflicht nehmen – doch der Kompromiss stößt auf heftige Kritik.

Schwerpunkte der Reform

Das BMAS hat am 19. November 2025 den Referentenentwurf für eine Novelle des BGG an die Verbände übersandt. Ziel der Reform ist, den Zugang zu Waren und Dienstleistungen sowie zur sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich substantiell zu verbessern. Damit soll die bislang auf Bundesbehörden beschränkte Pflicht zur Barrierefreiheit ausgeweitet werden.

Grundlage und Zielsetzung

Mit rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen – etwa 16 % der Gesamtbevölkerung – sei Barrierefreiheit entscheidend für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der Entwurf orientiert sich an Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und will inklusive Teilhabe nicht allein auf staatliche Einrichtungen beschränken. Dabei setzt der Gesetzgeber auf das Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ – private Anbieter sollen selbst entscheiden, wie sie Barrieren abbauen.

Kritik: Entwurf greift zu kurz

Nicht alle begrüßen den Entwurf: Insbesondere die Monitoring Stelle UN Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht Defizite. Zwar begrüßt sie die grundsätzliche Ausweitung auf private Anbieter. Allerdings bemängelt sie, die vorgesehenen Ansprüche und Klagemöglichkeiten reichten nicht aus, um wirksamen Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Auch der Hinweis auf unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung durch bauliche Veränderungen – wie er in § 7 Absatz 3 Satz 3 des Entwurfs formuliert ist – könnte nach Ansicht von zivilgesellschaftlichen Verbänden effektiv dazu führen, dass private Anbieter kaum verpflichtet werden, echte Barrieren zu beseitigen

Verfahren & Zeitplan

Der Entwurf befindet sich derzeit im Verfahren der Verbändeanhörung; Stellungnahmen können bis zum 8. Dezember 2025 abgegeben werden. Eine Entscheidung durch das Bundeskabinett ist für Mitte Dezember vorgesehen, anschließend soll der Entwurf dem Bundestag zur Beratung übergeben werden.

Damit steht eine der zentralen behindertenpolitischen Reformen der laufenden Legislaturperiode auf der Agenda.