Angriffskrieg auf die Ukraine rückt Strahlenschutz stärker ins Bewusstsein

Knapp die Hälfte der Deutschen vertraut darauf, dass der Staat sie im Falle eines Atomkraftwerk-Unfalls schützt. Viele haben keinen Notfallvorsorge-Plan bei einem möglichen AKW-Unfall.

Das ist ein Ergebnis der Studie „Was denkt Deutschland über Strahlung?“, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gemeinsam in Berlin vorgestellt haben.

Die Ereignisse in der Ukraine zeigen, wie schnell das Risiko einer atomaren Bedrohung steigen kann. „Es ist unsere Pflicht, die Bevölkerung bestmöglich über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren und Aufklärungsarbeit zu leisten“, sagt Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär im BMUV. „Wo Wissen fehlt, müssen wir die Lücken schließen.“

Bei der Umfrage im Auftrag des BfS sagten 63 Prozent der Bürger, eine mögliche radioaktive Belastung durch Atomkraftwerke nach einem Unfall beunruhige sie sehr. BfS-Präsidentin Inge Paulini betont: „Uns haben in den ersten Wochen des Krieges viele Fragen erreicht. Oft wollten Menschen wissen, welche Schutzmaßnahmen in Deutschland bei einem Zwischenfall in der Ukraine ergriffen werden müssten.“ Die Studie ergab, dass nur zwei von zehn der Befragten wissen, wie sie sich bei einem möglichen Unfall in einem Atomkraftwerk verhalten sollten.

Paulini: Klarer Auftrag an Bund, Länder und Kommunen

In der Studie, die zum zweiten Mal nach 2019 stattfand, nennen die meisten der Befragten als wichtigste Informationsquelle im Falle eines nuklearen Notfalls das Internet, gefolgt von Fernsehen und Radio. An die öffentlichen Stellen in der Kommune, im Land oder auch an das BfS würden sich nur jeweils 13 Prozent der Befragten wenden.

Paulini sieht als Resultat der Studie Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen. „Das ist ein klarer Auftrag an Bund, Länder und Kommunen, die eigenen Informationsangebote weiter zu verbessern.“ Außerdem fordert sie mehr Verzahnung des Katastrophenschutzes mit den Planungen für den radiologischen Notfall: „Vieles davon ist im Strahlenschutzgesetz von 2017 schon angelegt worden. Wenn nun der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz insbesondere infolge der Erfahrungen aus der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr und der Corona-Pandemie neu aufgestellt wird, muss auch der radiologische Notfall mitgedacht werden.“

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz


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