Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes

Zum 05.08.2019 werden sowohl das Personalausweisgesetz als auch das Passgesetz geändert.

Das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846) bringt wichtige Änderungen zum 05.08.2019 bzw. 01.11.2019 mit sich.

Hervorzuheben sind:

  • Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Ungültigkeit
  • Elektronischer Identitätsnachweis auch bei Handeln für einen anderen
  • Weitergabe von Passkopien zur Visabeantragung
  • Einführung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des EWR durch das neue eID-Karte-Gesetz – eIDKG
  • Aufnahme der Auslandsadresse in den Personalausweis
  • Folgeänderungen u. a. des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Ungültigkeit

Während bislang die ausstellende Personalausweisbehörde bei Verlust des Ausweises oder Tod des Ausweisinhabers die Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen hatte, weist die Neufassung des § 10 Abs. 5 PAuswG diese Aufgabe mit Wirkung vom 05.08.2019 der zuständigen Personalausweisbehörde zu. Ist etwa der Ausweisinhaber nach Ausstellung des Ausweises umgezogen und geht der Ausweis sodann verloren, so nimmt aus Gründen der Nähe nicht mehr die ausstellende Behörde, sondern die nunmehr zuständig gewordene Personalausweisbehörde die Sperrung vor. Die bisherige Veranlassung einer Sperrung (Verlust des Ausweises oder Tod des Ausweisinhabers) wurde zur Sicherheit des eID-Systems außerdem um die in § 28 Abs. 1 und 2 PAuswG genannten Voraussetzungen ergänzt (BT-Drucks. 19/8038).

Elektronischer Identitätsnachweis auch bei Handeln für einen anderen

Durch die Änderung des § 18 Abs. 1 PAuswG zum 05.08.2019 wird klargestellt, dass sich der Ausweisinhaber auch dann der Online-Ausweisfunktion bedienen kann, wenn er für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde handelt. Daher kann beispielsweise ein/e Mitarbeiter/in eines Automobilunternehmens die Um- oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs online mit Wirkung für das Unternehmen vornehmen (BT-Drucks. 19/8038).

Weitergabe von Passkopien zur Visabeantragung

Mit der Änderung des § 18 Abs. 3 Satz 2 PassG wird zum 05.08.2019 das grundsätzliche Verbot der Weitergabe von Passkopien durch einen entsprechenden Ausnahmetatbestand ergänzt. Dieser Ausnahmetatbestand soll dem Umstand Rechnung tragen, dass bei anstehenden Geschäftsreisen in vielen Unternehmen und Behörden eine spezialisierte Reise-Management-Stelle das Visum für den Reisenden beantragt. Hierbei übergibt herkömmlicherweise die Reisestelle den Pass des Reisenden an die Auslandsvertretung des Einreisestaates und erhält ihn mit einem eingeklebten Visum zurück. Mit der Gesetzesänderung soll das digitale Verfahren ermöglicht werden, bei dem die Übersendung einer Datei genügt, die das eingescannte Bild eines Passes enthält (BT-Drucks. 19/8038).

Ausblick zum 01.11.2019

Zum 01.11.2019 sieht das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846) weitere wichtige Neuerungen vor:

  • Einführung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des EWR durch das neue eID-Karte-Gesetz – eIDKG
  • Aufnahme der Auslandsadresse in den Personalausweis
  • Folgeänderungen u. a. des Bundesmeldegesetzes (BMG)

NEUE ENTWICKLUNGEN: Einführung der eID-Karte für EU-Bürger bis 01.11.2020 verschoben (hier mehr erfahren).