Durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) wurde die zunächst für 01.11.2019 vorgesehene Einführung der eID-Karte für EU-Bürger und Angehörige des EWR auf den 01.11.2020 verschoben.
Die eID-Funktion gibt es bislang für den deutschen Personalausweis und für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Das neue eID-Karte-Gesetz – eIDKG vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846) wird auch Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Vertragsstaats, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die Möglichkeit eröffnen, eine eID-Karte zu beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion zu nutzen (BT-Drucks. 19/8038).
Das zunächst für den 01.11.2019 vorgesehene Inkrafttreten des neuen eIDKG einschließlich der Folgeänderung des § 10 Bundesmeldegesetzes wurde durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) auf den 01.11.2020 verschoben. Ausgenommen von der Verschiebung ist die bereits seit 01.11.2019 geltende Verordnungsermächtigung des § 25 eIDKG.