Gemäß § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Doch bedeutet dies auch, dass Abbildungen von Kunstwerken, die in diesem Sinne (bereits) gemeinfrei sind, ohne weiteres veröffentlicht werden dürfen? Eine BGH-Entscheidung könnte hier Klarheit bringen. Das Gericht verhandelt am 31.10.2018 zur Veröffentlichung von Abbildungen gemeinfreier Kunstwerke (I ZR 104/17).
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 29.11.2018 die grundsätzlich interessante Frage verhandeln, ob die Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum zulässig ist (Az.: I ZR 98/17 und I ZR 99/17).