Ein 50-jähriger Mann, der von 1998 bis 2000 beim türkischen Militär war, hat heute eine chronische Lungenkrankheit. Weil die Türkei wie Deutschland in der NATO ist und seine Erkrankung aus der Militärzeit stamme, so seine Argumentation, beantragte er nach § 80 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Soldatenversorgungsgesetz (SVG) eine Beschädigtenrente.
Alexander Lambrecht (21) hatte sich so auf den Hubschrauberflug gefreut: Seine Mutter, die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht, nahm ihn im Armee-Hubschrauber gen Sylt mit. Jetzt gibt es dazu einen richterlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln.
Ein Soldat auf Zeit hatte es sich nun doch anders überlegt – und den Kriegsdienst verweigert. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) kam es dann noch in letzter Instanz zum juristischen Showdown.