Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Die Corona-ArbSchV tritt am 27. Januar 2021 in Kraft wird vorerst befristet bis zum 15. März 2021 gelten.
Das OVG Münster hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wann ein als islamischer Gefährder eingestufter Ausländer abgeschoben werden darf. Im Fall Sami A. wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen.
Um den Frauenanteil in Führungspositionen weiter zu erhöhen hat das Bundeskabinett am 06. Januar 2021 einen Gesetzentwurf zum Zweiten Führungspositionengesetz – FüPoG II beschlossen.
Bei der Regelung der Arbeitszeit von Beamten besitzt der Dienstherr einen weiten Gestaltungsspielraum. Polizisten können nicht verlangen, in einem bestimmten Wechselschichtmodell eingesetzt zu werden. Dies stellt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße klar.
Das Bundeskabinett hat neue Regelungen zur Arbeitszeit, Sonderurlaub und Pflegezeit beschlossen. Unter anderem können Beamte beim Bund nun einfacher Reisezeiten erfassen und anrechnen lassen.