Die im Grundgesetz festgeschriebene Meinungsfreiheit berechtigt Beamte grundsätzlich dazu, im Dienst in Gesprächen mit Kollegen Kritik an der Politik der Regierung oder anderen Organen des Dienstherrn zu üben.
In Gaststätten mit Spielgeräten ist die Aufstellung von Sportwettautomaten verboten.
Das BVerfG hat ein Parteiverbot für die NPD abgelehnt. Dürfen deren Mitglieder danach jetzt Waffen besitzen oder kann die Erlaubnis dennoch widerrufen werden?
Der Staat braucht Personal, keine Frage. Doch wieviel Beschäftigte sind erforderlich, um alle Aufgaben des öffentlichen Dienstes ordnungsgemäß erfüllen zu können?
Die Freie und Hansestadt Hamburg wagt einen Vorstoß: Sie öffnet die Gesetzliche Krankenversicherung für ihre Beamtinnen und Beamten. Hierfür hat der Senat vor Weihnachten einen Gesetzesentwurf beschlossen und diesen der Bürgerschaft zugeleitet.
Vier GEW-Mitglieder wollen die Grenzen des Streikverbots für (beamtete) Lehrer verfassungsrechtlich überprüfen lassen.