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Gesetzliche Krankenversicherung statt Beihilfe

Mit der getroffenen Regelung erhalten Beamtinnen und Beamte auf Wunsch ab 1. August 2018 statt der individuellen Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Beihilfe entspricht damit den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte. Beamtinnen und Beamte erhalten erstmals Zugang zur Familienversicherung und müssen bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge mehr zahlen.

Eine wichtige Einschränkung muss allerdings beachtet werden: Die Wahl der Pauschale statt der individuellen Beihilfe ist freiwillig, aber endgültig. Ein Wechsel zurück ist nicht möglich.

Hamburg möchte mit der Reform einen Beitrag zur Modernisierung des Krankenversicherungssystems und zur Förderung des Wettbewerbs leisten.

In erster Linie richtet sich die Regelung an neue Beamtinnen und Beamte. Für langjährige Beamte ist ein Wechsel wegen des derzeitigen Krankenversicherungsrechts nicht mehr möglich.

Weitere Informationen unter:

Hamburgs Beamte haben die Wahl: Senat eröffnet Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung

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