Aktuelle News

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Es ist jetzt in der Hand der Landesbehörden, über bereits bewilligte Leistungen zu entscheiden.
Lange Zeit konnte weder die Mitgliedschaft in einem Rockerclub noch die Übernahme von besonderen Funktionen in einem örtlichen Rockerclub die waffenrechtrechtliche Unzuverlässigkeit begründen. Konkrete Straftaten konnten in der Regel nur der Ortsgruppe am Tatort zugerechnet werden.